Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
Als eine der ersten Maßnahmen sah das Klimaschutzkonzept von 2015 vor, die Straßenbeleuchtung auf LED umzustellen. Die Umstellung soll in drei Wellen stattfinden. In der ersten werden die größten Energiefresser und die nicht mehr zulässigen Quecksilberdapflampen ausgetauscht, im zweiten weitere energieintensive Lampen und im dritten alle übrigen. Für jede Welle wird etwa ein Jahr benötigt, die Gelder werden im jeweiligen Haushaltsjahr bereitgestellt.
Die Umrüstung auf LED hat eine Stromeinsparung von 70 bis 80 % zur Folge.
Für die erste Welle bedeutet dies eine Einsparung von ca. 220.000 kWh pro Jahr (Jahresstromverbrauch von 66 Durchschnittshaushalten) oder 2500 t CO2 (über die erwartete Lebensdauer der LED von 20 Jahren). Das entspricht einer Einsparung von jährlich etwa 700.000 gefahrenen PKW-Kilometern.
Für die zweite Welle bedeutet dies eine Einsparung von ca. 100.000 kWh pro Jahr (Jahresstromverbrauch von 30 Durchschnittshaushalten) oder 1100 t CO2 (über die erwartete Lebensdauer der LED von 20 Jahren). Das entspricht einer Einsparung von jährlich etwa 320.000 gefahrenen PKW-Kilometern.
Für die dritte Welle bedeutet dies eine Einsparung von ca. 80.000 kWh pro Jahr (Jahresstromverbrauch von 24 Durchschnittshaushalten) oder 910 t CO2 (über die erwartete Lebensdauer der LED von 20 Jahren). Das entspricht einer Einsparung von jährlich etwa 255.000 gefahrenen PKW-Kilometern.
Nach Abschluss der Maßnahme bedeutet dies eine Einsparung von rund 400.000 kWh pro Jahr (Jahresstromverbrauch von 120 Durchschnittshaushalten) oder 4500 t CO2 (über die erwartete Lebensdauer der LED von 20 Jahren). Das entspricht einer Einsparung von jährlich etwa 1,3 Mio. gefahrenen PKW-Kilometern (mit Verbrennungsmotor).
Mit ihrem beudetenden Beitrag zum Klimaschutz wird die Maßnahme im Rahmen der Kommunalrichtlinie vom BMUB gefördert.
1. Umrüstungswelle
Förderzeitraum: 01.08.2017 bis 31.07.2018
Förderkennzeichen: 03K026775 und Förderkennzeichen: 03K026777
2. Umrüstungswelle
Förderzeitraum: 01.09.2018 bis 31.08.2019
Förderkennzeichen: 03K08909 und Förderkennzeichen: 03K08910
3. Umrüstungswelle
Förderzeitraum: 01.08.2020 bis 31.07.2021
Förderkennzeichen 03K13990
Nationale Klimaschutzinitiative:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Link zum BMUB www.klimaschutz.de
Link zum Projektträger Jülich www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen