
Die Amtsdauer beträgt hier 5 Jahre, also von 2024 bis 2028. Das Schöffenamt kann nur von Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen (§ 31 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz).
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife, aber auch geistige Flexibilität. Bei der Feststellung des Sachverhalts und der Beurteilung von Tat und Täter sollen sie ihren gesunden Menschenverstand einbringen.
Interessierte Bürger werden deshalb gebeten, sich bis 28. Februar 2023 bei der Stadt Kolbermoor, Bürgerbüro, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, persönlich zu bewerben oder unten anhängendes Formular auszufüllen und fristgerecht abzugeben.