- +49 8031 299219
- wasser-kanalgebuehren@kolbermoor.de
Montag 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Dienstag 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Mittwoch 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Donnerstag 07:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Freitag 07:30 - 12:30und nach Vereinbarung
Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe
Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.
Stand: 08.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)