- +49 8031 299219
- ordnungsamt@kolbermoor.de
Montag 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Dienstag 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Mittwoch 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Donnerstag 07:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Freitag 07:30 - 12:30und nach Vereinbarung
Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
Stand: 01.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)